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Aktuelle Informationen über den elektronischen Rechnungs-Austausch mit dem ZUGFeRD-Standard

ZUGFeRD bekommt Unterstützung

Dem Vernehmen nach hat die SAP ZUGFeRD in erste Verfahren implementiert. Das kann den Standard entscheidend voran bringen. Sobald SAP-Anwender Gefallen an elektronischen Rechnungen finden und bei der Umsetzung auf den Standard setzen, werden deren Kunden und Lieferanten wohl oder übel mitziehen müssen. Und deren Software-Hersteller auch.

Zieht das ZUGFeRD?

Es scheint ruhig geworden zu sein um den neuen Standard für den elektronischen Rechnungs-Austausch.  Weder lassen Software-Anbieter verlauten, dass sie die ZUGFeRD-Ausgabe in ihre  Applikationen integriert hätten, noch vernimmt man andere Signale.

Derzeit scheinen sich die Bemühungen darum zu drehen sicher zu stellen, dass die auf dem Markt angebotenen Tools zum Erstellen von ZUGFeRD-Rechnungen auch tatsächlich ZUGFeRD-konforme XML-Dateien in die ZUGFeRD-PDF einbetten.  Eine nachvollziehbare Forderung. Nur wenn der Standard von Beginn an konsequent eingehalten wird, wird er Akzeptanz in Wirtschaft und Verwaltung finden.

Eine weitere Forderung zielt darauf ab zu gewährleisten, dass die XML-Daten dem optisch lesbaren Informationen auf der PDF, also dem Rechnungsabbild, entsprechen. Ebenfalls nachvollziehbar, da insbesondere große Unternehmen das betriebliche Prüfverfahren ohne visuelle Rechnungskontrolle organisieren wollen. Sie verarbeiten die XML und müssen sicher sein, dass auf der PDF nachvollziehbar ist, was die gebuchten Zahlen aussagen.

Einen  kleinen Lichtblick gibt es zu vermelden: Die Süddeutsche Zeitung hat angekündigt, dass sie künftig elektronisch fakturieren würde. Auf schriftliche Rückfrage, bzw. den Einwand, dass wir nur Rechnungen im ZUGFeRD-Standard akzeptieren würden, wurde bestätigt, dass genau das vorgesehen sein. Wir sind gespannt!

ZUGFeRD – Das Handicap ist beseitigt

Seit dem 14. November ist das BMF-Schreiben zu den GoBD, der Ablösung von GoBS und GDPdU, in der Öffentlichkeit.

Neben der Randziffer 125 der GoBD findet sich entgegen der anfänglichen Befürchtung lediglich eine einleuchtende Bestimmung zur Aufbewahrung und Auswertbarkeit von elektronischen Rechnungen im ZUGFeRD-Standard. In Kürze:

ZUGFeRD-Rechnungen müssen als PDF/A archiviert werden. Das Umwandeln z.B. in TIFF oder JPG ist nicht erlaubt, da sonst der in die PDF eingebettete XML-Datensatz verloren gehen und nicht mehr maschinell auswertbar sein würde.

Die maschinelle Auswertbarkeit umfasst jetzt die „mathematisch-technische Auswertung“ die Volltextsuche und die Betrachtung am Bildschirm.

Für kleinere Anbieter von ERP- oder Fakturaprogrammen wichtig zu wissen: Die Finanzverwaltung stellt keine Anforderung an den Umfang der als XML in die PDF eingebetteten Daten. In den meisten Fällen wird es ausreichen, wenn die nach § 14 UStG geforderten Informationen, evtl. ergänzt um (von der Regel abweichende) Zahlungskonditionen und Bankverbindungen nach ZUGFeRD-Standard in die XML eingebettet werden.

Das ZUGFeRD beginnt zu laufen – mit Handicaps

19.8.2014 – Das ZUGFeRD beginnt zu laufen – mit Handicaps

Seit Ende Juni ist die Version 1.0 des ZUGFeRD-Standards zum automatisierten elektronischen Rechnungs-Austausch freigegeben. Leider wurden die Anforderungen selbst an die Basis-Version des Standards so hoch geschraubt, dass zu befürchten steht, dass kleinere Anbieter von Faktura- oder ERP-Software vor der Implementierung zurückschrecken werden. Zumindest werden sie abwarten. Dazu kommt, dass die GoBD, der Nachfolger von GoBS und GDPdU, eine Passage enthalten werden, die in der Basis-Version des Standards nicht umsetzbar ist