Sechs Monate GoBD

Am Vatertag 2015 werden die GoBD ein halbes Jahr alt. Was ist seither geschehen?

In Anwenderkreisen scheint man die GoBD gelassen aufzunehmen. Schließlich existiert eine Aussage des BMF,  dass die GoBD keine Verschärfung gegenüber den GoBS und den GDPdU enthalten würden.

Bei genauerem Hinsehen lässt sich aber feststellen, dass die Vorschriften in einigen Bereichen erweitert wurden. Die Forderung, neben strukturierten Daten auch Texte in maschinell auswertbarer Form aufzubewahren ist zwar nicht neu, sie wurde aber jetzt präzisiert und explizit auf Excel-Tabellen ausgedehnt. Für letztere findet sich in den „Ergänzenden Informationen zur Datenträgerüberlassung“ eine Beschreibung, in welcher Struktur die Tabellen erwünscht werden. Die Wünsche sind nachvollziehbar, werden aber mit der Praxis kollidieren. Will man die Wünsche tatsächlich erfüllen, stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

An Literatur zu den GoBD mangelt es nicht mehr. Ein Werk bringt es auf gut gemeinte 145 Seiten (gegenüber 37 +2 der GoBD). Kein Wunder, dass die Wiederholungen darin noch üppiger ausfallen als im Original.