Mikrofilmerlass von 1984 weiter gültig

Das BMF hat jüngst seinen Bestand an Erlassen und BMF-Schreiben gesichtet und ausgemistet.  Das Ergebnis findet in zwei Listen Niederschlag: Eine Positiv-Liste mit allen Dokumenten, die nach wie vor anzuwenden sind und eine (kurze) Negativ-Liste.

In letzterer finden sich treue Wegbegleiter unserer Branche wie die GoBS von 1995 und die GDPdU von 2001 samt ihren späteren Ergänzungen. Nicht aus der Welt zu kriegen sind dagegen die Mikrofilm-Grundsätze, der sogenannte Mikrofilmerlass, veröffentlicht mit BMF-Schreiben vom 1.2.1984. Kein Wunder, wird doch in den GoBD von 2014 noch ausdrücklich darauf verwiesen.

Das Schreiben samt Erläuterung durch die AWV bezieht sich ausdrücklich auf das Verfahren, Schriftstücke mittels Verfilmung auf Mikrofilm zu bannen und aufzubewahren, nicht auf „Computer Output on Microfilm“, das COM-Verfahren. Gegenüber der aktuellen Technik fallen die Passagen über das korrekte Verfilmen auf. Letztlich sind sie deckungsgleich an die Anforderungen beim Scannen. Die Aufbewahrung ist ähnlich geregelt, für die Wiedergabe bleibt mehr Zeit. Doch wem nützt das heute noch?

Falls Sie das über 32 Jahre alte Schreiben lesen wollen, aber auf der Homepage des BMF nicht finden – hier ist der Mikrofilmerlass.