Von den aktuellen Änderungen des „Anwendungserlass zur AO (AEAO)“, veröffentlicht mit BMF-Schreiben Nr. 2014/0564098 vom 1. August 2014, ist im Zusammenhang mit Office 2.0 insbesondere der neue § 87a „Elektronische Kommunikation“ auf den Seiten 2 und 3 von Belang.
Unternehmen, die im Schriftverkehr mit der Finanzbehörde ihre E-Mail-Adresse angegeben oder sich per E-Mail an die Finanz-behörde gewandt haben, wird unterstellt, dass sie zur Entgegennahme elektronischer Dokumente bereit sind. Sie müssen sich den Eingang eines elektronischen Dokuments zurechnen lassen, sobald es in einer für den Empfänger bearbeitbaren Weise in seinem System eingegangen ist.
Eigentlich sollte das Portal zur Service-Bewertung längst online und voll funktionsfähig sein. Online ist es, aber voll funktionsfähig leider nicht. Besucher können zwar schon Service bewerten, Service-Anbieter zu Bewertungen Stellung nehmen und alle am Forum teilnehmen, aber für Service-Sponsoren ist noch kein Platz. Genauer gesagt: Platz ist schon, nur können wir ihn weder anbieten noch nützen, da die benötigten Funktionen fehlen. Und die Programmierer von DMK E-Business rühren sich nicht von der Stelle.
10.6.2014 UnITeK initiiert Portal zum Bewerten von Service
Guter Service ist nicht selbstverständlich in Deutschland. Das Schlagwort Service-Wüste kursiert. Meist zu Unrecht, doch Service-Brachen gibt es genug.
Mit dem neutralen Portal zur Service-Bewertung auf www.service-oasen.com unternehmen wir einen Schritt, um die Situation zu verbessern. Die Seite befindet sich aktuell noch im Beta-Stadium. Zum Beginn der zweiten Jahreshälfte wird sie fertig sein. Betrieben wir das Portal von der UnITeK Service-Promotion GmbH, einer 100%igen Tochter der UnITeK GmbH.
13.8.2014 – GoBS- und GDPdU-Nachfolger befindet sich in der Aufbereitungsphase
Es hat nun doch länger gedauert. Die Verbände haben sich viel Arbeit gemacht. Heraus kommt – dem Vernehmen nach – nichts. Zumindest nichts, was den enormen Aufwand rechtfertigen könnte. Während die GoBS für Unternehmen eine Reihe praktischer Hinweise enthielten präsentieren sich die GoBD als ein Sammelsurium von Gesetzes-Gemeinplätzen und Verweisen auf zum Teil uralte BGH-Urteile. Die GoBS wurden von den Steuerzahlern vielfach ignoriert. Bei den GoBD lohnt sich vermutlich nicht einmal das.
19.8.2014 – Das ZUGFeRD beginnt zu laufen – mit Handicaps
Seit Ende Juni ist die Version 1.0 des ZUGFeRD-Standards zum automatisierten elektronischen Rechnungs-Austausch freigegeben. Leider wurden die Anforderungen selbst an die Basis-Version des Standards so hoch geschraubt, dass zu befürchten steht, dass kleinere Anbieter von Faktura- oder ERP-Software vor der Implementierung zurückschrecken werden. Zumindest werden sie abwarten. Dazu kommt, dass die GoBD, der Nachfolger von GoBS und GDPdU, eine Passage enthalten werden, die in der Basis-Version des Standards nicht umsetzbar ist
diese Homepage rund um Office 2.0 ist immer noch im Werden begriffen. Dank WordPress geht es aber voran. Licht am Ende des Tunnels ist in Sicht.
Licht am Ende des Tunnels
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