Die Integration des ZUGFeRD-Standards in kaufmännische Software kommt nur schleppend voran. Ein Grund könnte sein, dass die Software-Hersteller den Aufwand scheuen Schnittstellen zu schaffen; vor allem für die Verarbeitung von eingehenden Rechnungen. Dieser Punkt wurde womöglich auch noch nicht in der notwendigen Tiefe hinterfragt.
UnITeK hat sich der Mühe unterzogen. Heraus gekommen sind eine Abhandlung für Software-Hersteller und eine grafische Darstellung möglicher Abläufe beim Rechnungs-Eingang. Dreh- und Angelpunkt ist ein Tool, mit dessen Hilfe sich eingegangene PDF-Rechnungen (auch außerhalb des ZUGFeRD-Standards) prüfen und die Daten zur weiteren Verarbeitung aufbereiten lassen.
Im Rahmen einer von der ibi-Research GmbH als „eBusiness-Lotsen“ organisierten Roadshow zur elektronischen Rechnung durch vor allem süd- und ostdeutsche Städte wird Walter Steigauf abwechselnd über die GoBD, den neuen ZUGFeRD-Standard und über elektronische Archivierung referieren. Die drei Themen stehen bei UnITeK seit Anbeginn im Fokus der Beratungstätigkeit.
Die ibi-Research GmbH ist an der Universität Regensburg angesiedelt. Sie dient bei allen Themen rund um eBusiness als Schnittstelle zwischen der Uni und der regionalen Wirtschaft. Die Roadshow zur elektronischen Rechnung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beauftragt. Sie findet in Kooperation mit regionalen IHKs statt, die Vorträge in deren Räumen. Mehr Informationen über die Veranstaltungsreihe finden auf der Homepage von ibi-research.
Am Vatertag 2015 werden die GoBD ein halbes Jahr alt. Was ist seither geschehen?
In Anwenderkreisen scheint man die GoBD gelassen aufzunehmen. Schließlich existiert eine Aussage des BMF, dass die GoBD keine Verschärfung gegenüber den GoBS und den GDPdU enthalten würden.
Bei genauerem Hinsehen lässt sich aber feststellen, dass die Vorschriften in einigen Bereichen erweitert wurden. Die Forderung, neben strukturierten Daten auch Texte in maschinell auswertbarer Form aufzubewahren ist zwar nicht neu, sie wurde aber jetzt präzisiert und explizit auf Excel-Tabellen ausgedehnt. Für letztere findet sich in den „Ergänzenden Informationen zur Datenträgerüberlassung“ eine Beschreibung, in welcher Struktur die Tabellen erwünscht werden. Die Wünsche sind nachvollziehbar, werden aber mit der Praxis kollidieren. Will man die Wünsche tatsächlich erfüllen, stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.
An Literatur zu den GoBD mangelt es nicht mehr. Ein Werk bringt es auf gut gemeinte 145 Seiten (gegenüber 37 +2 der GoBD). Kein Wunder, dass die Wiederholungen darin noch üppiger ausfallen als im Original.
Erfolgreich im Web mit klaren Texten und guten Bildern