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ZUGFeRD-Rechnungen und die Gesetze

Als würde es sich bei ZUGFeRD um ein exotisches Lebewesen handeln, mit dem umzugehen besonderer Aufmerksamkeit und Regeln bedarf, werden derzeit zahlreiche Abhandlungen in den Markt gedrückt. Bemerkenswert ist, dass die meisten davon aus ein und demselben Haus stammen.

Was ist aus gesetzlicher Sicht so besonders an ZUGFeRD? Im Grunde nichts. ZUGFeRD ist ein technischer Standard für das Erstellen von elektronischen Rechnungen. Er soll es den Empfängern leichter machen, diese zu verarbeiten. Wie heute mit elektronischen Rechnungen zu verfahren ist, regeln AO und UStG, bzw. die dazu publizierten BMF-Schreiben.

Die Regeln umfassen primär das Aufbewahren von elektronischen Rechnungen. Das ist identisch mit dem von allen anderen elektronischen Unterlagen.  Die einzige direkt auf ZUGFeRD gemünzte Aussage in den GoBD ist, dass ZUGFeRD-Rechnungen im Original-Format aufzubewahren sind. Gemeint ist damit, dass auch die eingebetteten XML-Daten in maschinell auswertbarer Form aufbewahrt werden müssen. Das Umwandeln in ein anderes elektronisches Format, bei dem die XML-Daten verloren gehen würden oder das Aufbewahren lediglich in Papierform ist unzulässig. So weit die Besonderheiten.

Dass ZUGFeRD-Rechnungen elektronisch aufbewahrt, also archiviert werden müssen ist bekannt, seit 2001 die GDPdU veröffentlicht wurden.

Vortrag über e-Rechnungen in Aue/Sachsen

Im Rahmen der von ibi Research organisierten Veranstaltungsreihe zur elektronischen Rechnungsabwicklung hält Walter Steigauf am 25. August 2015 einen Vortrag unter dem Titel „e-Rechnung für Anwender“. Gegenstand sind die Entwicklung der elektronischen Rechnung von den Anfängen mit EDI bis zur aktuellen Standardisierung mit ZUGFeRD. Gezeigt werden auch grafische Darstellungen der Abläufe beim Versand und Empfang von elektronischen Rechnungen einschließlich der vorgeschriebenen elektronischen Aufbewahrung, sprich: Archivierung.

Vorträge von Walter Steigauf über GoBD und elektronische Archivierung schließen sich an.

Nähere Information über das Seminar am 25. August 2015 und die Möglichkeit sich anzumelden finden Sie im Link zur Veranstaltung in Aue.

ZUGFeRD, GoBD und elektronische Archivierung

Auf der vorläufig letzten Station der Roadshow der e-Business-Lotsen Ostbayern, verkörpert durch ibi-Research an der Uni Regensburg, referiert Walter Steigauf für die IHK Chemnitz über elektronische Rechnungen und ZUGFeRD, über die GoBD und über elektronische Archivierung in den Räumen des Landratsamtes in Aue/Erzgebirge. Der Ausfall von zwei Referenten ist der Grund für diesen Dreifach-Einsatz.  Angesichts dessen, dass die drei Themen eng miteinander verwoben sind und zum Fach-Repertoire von Walter Steigauf zählen, kann dies für die Teilnehmer nur von Vorteil sein. Die drei Vorträge sind aufeinander abgestimmt, Redundanzen werden vermieden und die wechselseitigen Abhängigkeit kommt zur Geltung.

Nähere Information über das Seminar am 25. August 2015 und die Möglichkeit sich anzumelden finden Sie im Link zur Veranstaltung in Aue.

Vortrag über elektronische Archivierung

Im Rahmen der von ibi Research organisierten Veranstaltungsreihe zur elektronischen Rechnungsabwicklung hält Walter Steigauf am 22. Juli 2013 bei der IHK Stuttgart einen Vortrag unter dem Titel „e-Archivierung für Anwender“.  Die Frage, wie sich die gesetzliche Vorschrift über die Aufbewahrung von elektronischen Dokumenten im Ursprungsformat nicht nur korrekt, sondern auch nutzbringend umsetzen lässt, ist eines der zentralen Themen.  Welche Bedeutung der elektronischen Archivierung auf dem Weg ins Office 4.0 zukommt, ein weiteres.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen sind bis 13. Juli möglich. Hier finden Sie den Link zum Seminar über e-Rechnungen.

 

Vortrag über e-Rechnung bei IHK Stuttgart

Im Rahmen der von ibi Research organisierten Veranstaltungsreihe zur elektronischen Rechnungsabwicklung hält Walter Steigauf am 16. Juli 2013 einen Vortrag unter dem Titel „e-Rechnung für Anwender“. Gegenstand sind die Entwicklung der elektronischen Rechnung von den Anfängen mit EDI bis zur aktuellen Standardisierung mit ZUGFeRD. Gezeigt wird auch eine grafische Darstellung der Abläufe beim Versand und Empfang von elektronischen Rechnungen einschließlich der vorgeschriebenen elektronischen Aufbewahrung, sprich: Archivierung.

Details zur Veranstaltung finden Sie unter dem Link Zum Seminar über e-Rechnung in Stuttgart.

ZUGFeRD-Rechnungen ohne Schnittstelle importieren

Die Integration des ZUGFeRD-Standards in kaufmännische Software kommt nur schleppend voran. Ein Grund könnte sein, dass die Software-Hersteller den Aufwand scheuen Schnittstellen zu schaffen; vor allem für die Verarbeitung von eingehenden Rechnungen. Dieser Punkt wurde womöglich auch noch nicht in der notwendigen Tiefe hinterfragt.

UnITeK hat sich der Mühe unterzogen. Heraus gekommen sind eine Abhandlung für Software-Hersteller und eine grafische Darstellung möglicher Abläufe beim Rechnungs-Eingang. Dreh- und Angelpunkt ist ein Tool, mit dessen Hilfe sich eingegangene PDF-Rechnungen (auch außerhalb des ZUGFeRD-Standards) prüfen und die Daten zur weiteren Verarbeitung aufbereiten lassen.

Walter Steigauf referiert über GoBD, ZUGFeRD und e-Archivierung

Im Rahmen einer von der ibi-Research GmbH als „eBusiness-Lotsen“ organisierten Roadshow zur elektronischen Rechnung durch vor allem süd- und ostdeutsche Städte wird Walter Steigauf abwechselnd über die GoBD, den neuen ZUGFeRD-Standard und über elektronische Archivierung referieren. Die drei Themen stehen bei UnITeK seit Anbeginn im Fokus der Beratungstätigkeit.

Die ibi-Research GmbH ist an der Universität Regensburg angesiedelt.  Sie dient bei allen Themen rund um eBusiness als Schnittstelle zwischen der Uni und der regionalen Wirtschaft. Die Roadshow zur elektronischen Rechnung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beauftragt. Sie findet in Kooperation mit regionalen IHKs statt, die Vorträge in deren Räumen. Mehr Informationen über die Veranstaltungsreihe finden auf der Homepage von ibi-research.

Sechs Monate GoBD

Am Vatertag 2015 werden die GoBD ein halbes Jahr alt. Was ist seither geschehen?

In Anwenderkreisen scheint man die GoBD gelassen aufzunehmen. Schließlich existiert eine Aussage des BMF,  dass die GoBD keine Verschärfung gegenüber den GoBS und den GDPdU enthalten würden.

Bei genauerem Hinsehen lässt sich aber feststellen, dass die Vorschriften in einigen Bereichen erweitert wurden. Die Forderung, neben strukturierten Daten auch Texte in maschinell auswertbarer Form aufzubewahren ist zwar nicht neu, sie wurde aber jetzt präzisiert und explizit auf Excel-Tabellen ausgedehnt. Für letztere findet sich in den „Ergänzenden Informationen zur Datenträgerüberlassung“ eine Beschreibung, in welcher Struktur die Tabellen erwünscht werden. Die Wünsche sind nachvollziehbar, werden aber mit der Praxis kollidieren. Will man die Wünsche tatsächlich erfüllen, stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

An Literatur zu den GoBD mangelt es nicht mehr. Ein Werk bringt es auf gut gemeinte 145 Seiten (gegenüber 37 +2 der GoBD). Kein Wunder, dass die Wiederholungen darin noch üppiger ausfallen als im Original.

ZUGFeRD bekommt Unterstützung

Dem Vernehmen nach hat die SAP ZUGFeRD in erste Verfahren implementiert. Das kann den Standard entscheidend voran bringen. Sobald SAP-Anwender Gefallen an elektronischen Rechnungen finden und bei der Umsetzung auf den Standard setzen, werden deren Kunden und Lieferanten wohl oder übel mitziehen müssen. Und deren Software-Hersteller auch.

ZUGFeRD und GoBD 2015

Um ZUGFeRD und GoBD ist es ruhig geworden.

Die GoBD sind seit November 2014 veröffentlicht und niemand regt sich darüber auf. Womöglich liegt das daran, dass sie so schwer zu lesen sind und letztlich wenig Neues aussagen. Wenig, aber nicht nichts. Wir haben die Zeit genützt und eine erste Zusammenfassung dessen erstellt, was uns in den GoBD aus Sicht unserer Branche bemerkenswert erscheint. Das Ergebnis – unsere „GoBD-für Anwender“ finden Sie hier zum Download. Eine vertiefte und mehr allgemeine Version befindet sich in Vorbereitung.

Mit ZUGFeRD verhält es sich ähnlich. Es ist kein Zug zu spüren. Das sollte nicht so bleiben. Als Protagonisten der ersten Stunde für einen Rechnungs-Standard werden wir unseren Beitrag leisten.

Einen wichtigen Beitrag sehen wir darin, den künftigen Anwendern die Scheu zu nehmen und sie zu umfassend informieren. Einen ersten Ansatz dazu sehen Sie in dem Dokument „ZUGFeRD für Anwender„, das Sie hier lesen und herunterladen können.

Kommentare und Kritik sind in beiden Fällen erbeten, bzw. erlaubt.